Krankenversicherung und Hausgeburt — Was übernommen wird

Was die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt, was nicht, die Rufbereitschaftspauschale und ob sich eine Zusatzversicherung lohnt.

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Krankenversicherung und Hausgeburt — Was übernommen wird

Eine der häufigsten Fragen zur Hausgeburt in Deutschland: Wer bezahlt das? Die kurze Antwort: Deine Krankenversicherung übernimmt die Hebamme und ihre Betreuung. Die längere Antwort umfasst eine Rufbereitschaftspauschale, einige Dinge, die nicht übernommen werden, und eine optionale Zusatzversicherung, die sich lohnen kann — oder auch nicht.

Was die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die von einer Hebamme betreute Hausgeburt als reguläre Mutterschaftsvorsorge. Das ist keine Sonderleistung. Die Hebamme rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.

Was übernommen wird: die gesamte Schwangerschaftsvorsorge durch die Hebamme, die Geburt selbst — die Betreuung durch die Hebamme während der Wehen und der Entbindung, die Nachsorge mit Hausbesuchen bis zu 8 Wochen plus weitere Besuche bei Stillbedarf, sowie Materialien und Verbrauchsmittel, die bei der Geburt verwendet werden.

Das ist eine umfassende Betreuung von der Schwangerschaft bis ins Wochenbett, vollständig übernommen.

Was nicht übernommen wird

Der Geburtspool-Verleih ist eine private Ausgabe. Die Krankenkasse übernimmt die Poolmiete nicht. Doula-Leistungen werden nicht übernommen. Zusätzliche Komfortartikel — alles, was du für die Gestaltung deiner Geburtsumgebung kaufst — gehst du selbst.

Und dann gibt es die Rufbereitschaftspauschale.

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Die Rufbereitschaftspauschale

Die Rufbereitschaftspauschale ist die Gebühr, die deine Hebamme dafür berechnet, in den Wochen um deinen errechneten Termin rund um die Uhr erreichbar zu sein. Sie hält sich ihren Kalender frei, hat ihr Telefon dabei und ist jederzeit bereit, zu deiner Geburt zu kommen. Diese Vergütung ist getrennt von der Gebühr für die Geburt selbst.

Die GKV übernimmt einen Teil der Rufbereitschaftspauschale, aber in der Regel nicht den vollen Betrag. Die Differenz kann die Hebamme dir direkt in Rechnung stellen. Die Eigenkosten variieren — von 0 bis über 500 Euro, je nach Gebührenstruktur der Hebamme und der Erstattung durch die Krankenkasse.

Seit 2015 wurde der GKV-Zuschuss nach politischem Druck von Hebammenverbänden und Elterngruppen erhöht. Es bleibt aber ein Streitpunkt. Hebammen argumentieren, dass die Erstattung immer noch nicht die tatsächliche Belastung durch wochenlange Rufbereitschaft widerspiegelt.

Wenn du mit deiner Hebamme sprichst, frag konkret: Wie hoch ist ihre Rufbereitschaftspauschale? Wie viel übernimmt die Krankenkasse? Was ist der Eigenanteil, und wann ist er fällig?

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) variiert die Deckung je nach Anbieter und Tarif. Manche PKV-Tarife übernehmen die Hausgeburt, andere schließen sie ausdrücklich aus oder verlangen eine Vorabgenehmigung. Wenn du privat versichert bist, kläre das mit deiner Versicherung, bevor du von einer Übernahme ausgehst. Lass dir die Antwort schriftlich geben.

Zusatzversicherung

Mehrere deutsche Versicherer bieten Zusatzversicherungen an, die Kosten abdecken, die von der GKV nicht vollständig erstattet werden. Die relevantesten für die Hausgeburt umfassen die Übernahme der Rufbereitschaftspauschale (teilweise oder vollständig), die Kostenübernahme für eine Beleghebamme im Krankenhaus bei Verlegung und ein Ein- oder Zweibettzimmer bei einem stationären Aufenthalt nach Verlegung.

Der Haken: Die meisten Zusatzversicherungen für Schwangerschaft und Geburt müssen vor der Schwangerschaft oder sehr früh in der Schwangerschaft abgeschlossen werden, mit einer Wartezeit von typischerweise 8 Monaten. Sie können nicht mehr abgeschlossen werden, wenn die Schwangerschaft bereits weit fortgeschritten ist.

Anbieter, die du prüfen kannst, sind unter anderem ARAG, DKV, Barmenia und HanseMerkur. Leistungen, Prämien und Ausschlüsse variieren erheblich — vergleiche sorgfältig und lies das Kleingedruckte zu Hausgeburt und Hebammenkosten genau.

Lohnt es sich? Das hängt davon ab, wie sehr dich die Lücke bei der Rufbereitschaftspauschale stört und ob dir das Einzelzimmer im Krankenhaus bei einer möglichen Verlegung wichtig ist. Viele Frauen planen ihre Hausgeburt ohne Zusatzversicherung und zahlen die Rufbereitschaftspauschale aus eigener Tasche. Es ist optional, nicht essenziell.

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